„Eine Investition in Wissen bietet immer noch die besten Zinsen." [Benjamin Franklin]

 

Weiterbildungsscheck copy

 

 

Unsere Unterstützung für Ihre Qualifikation...     

 

Mit dem Weiterbildungsscheck  unterstützen wir Sie beim Erwerb neuer Kompetenzen für den   Arbeitsmarkt. Gerade Berufsrückkehrer/innen und Frauen, die eine neue berufliche Perspektive suchen, können von Weiterqualifizierung profitieren. Zeigen Sie, dass Sie beruflich „am Ball" geblieben sind und punkten Sie mit Ihren fundierten Kenntnissen.

Finanzielle Unterstützung bekommen Sie auch für berufliche Fortbildungen auf dem freien Weiterbildungsmarkt.

Das bedeutet: Sowohl Kurse aus dem vorliegenden Programm als auch Fortbildungen bei anderen Anbietern können von uns finanziell bezuschusst werden.

 

Mit dem Weiterbildungsscheck können die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bis zu 50 % (maximal 100 Euro gesamt) übernommen werden.

 

Das Budget der Koordinierungsstelle ist allerdings begrenzt, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Kombination mit anderen Ermäßigungsmöglichkeiten ist nicht zulässig.

 

Wer kann den Weiterbildungsscheck beantragen?

  • Frauen in Elternzeit
  • Berufsrückkehrer/innen (seit mehr als einem Jahr nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt)
  • erwerbslose Frauen ohne Leistungsbezug
  • Frauen mit geringfügigem Einkommen
  • Mitarbeiterinnen von Mitgliedsunternehmen.
  • Achtung: Alle Antragsteller müssen in Niedersachsen gemeldet sein

 

Und so funktioniert's:

Bitte beachten: vor Antrag muss eine Beratung bei der Koordinierungsstelle erfolgen!

Antragstellung, Zuteilung, Auszahlungs-verfahren

 

1. Wählen Sie ein geeignetes Qualifizierungsangebot auf dem freien Markt aus.

2.Vor Beginn der Qualifizierung beantragen Sie die Förderung mit folgendem  Scheckformular. Je Scheck bitte nur eine Weiterbildung beantragen.

3.Legen Sie eine Kopie des Angebotes bei.

4.Falls für die Bewilligung zusätzliche Informationen zur Maßnahme oder zu ihrem beruflichen Hintergrund erforderlich sind, benachrichtigen wir Sie, ggf. ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

5.Die Bewilligung erfolgt schriftlich durch die Koordinierungsstelle nach Prüfung der Förderfähigkeit und des Förderetats mit Zusendung eines Auszahlungsantrags.

 

6.Nach Ende der Maßnahme reichen Sie bitte ein:

* Auszahlungsantrag

* Zahlungsbeleg

* Kopie Teilnahmebescheinigung / Zertifikat

 

7. Legen Sie diese Unterlagen spätestens 21 Tage nach Beendigung der Qualifizierung vor.

8. Der letzte mögliche Abrechnungstermin ist der 15. Dezember eines Jahres.

9. Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln /Ermäßigungen ist nicht möglich.